SPD Sulzbach-Rosenberg

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Stadt Sulzbach-Rosenberg

 

Warum lehnte die SPD das Steuerabkommen mit der Schweiz ab?

Bundespolitik

„Besser kein Steuerabkommen mit der Schweiz als dieses Steuerabkommen, das Steuerhinterzieher schützt und für massive Steuerungerechtigkeit sorgt.“
Deshalb begrüßt AK-Vorsitzenden Volkmar Halbleib die Ablehnung des Abkommens durch Rot-Grün im Bundesrat. Kein Verständnis hat Halbleib für das Abstimmungsverhalten der Bayerischen Staatsregierung.
„Damit unterstützt die Staatsregierung, dass Steuerhinterziehung in weitem Umfang weiterhin anonym und damit straffrei bleibt und nur die Zinsen aus Schwarzgeld mit reduzierten Sätzen besteuert werden, nicht aber das Schwarzgeld selbst“.

Angesichts der Tatsache, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich ihre Lohnsteuer direkt abgezogen bekommen, wäre es - so der SPD-Finanzexperte - ungerecht und auch im Blick auf die Staatseinnahmen falsch gewesen, deutsche Steuersünder in der Schweiz auch noch mit Privilegien auszustatten.

Halbleib kritisierte auch die Weigerung des bayerischen Finanzministers Söder, Steuerdaten anzukaufen. Schließlich seien seit Februar 2010 allein in Bayern 5.176 Selbstanzeigen (Stand 5. Oktober 2012) eingegangen, insbesondere aufgrund des Ankaufs von Steuer-CDs durch SPD-geführte Bundesländer.
Nach überschlägiger Schätzung waren mit diesen Selbstanzeigen für die vergangenen zweieinhalb Jahre bislang ca. 550 Mio. Euro Steuermehreinnahmen für den Freistaat Bayern verbunden.
„Das ist weit mehr als die 200 Millionen Euro, die durch das Steuerabkommen mit der Schweiz hereinkommen sollten.“

Nach der Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz durch den Bundesrat ist es nach Halbleibs Meinung höchste Zeit, dass die Staatsregierung ihre Position zum Thema Steuerhinterziehung grundsätzlich revidiert und umgehend ein Maßnahmenpaket gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Schwarzgeld vorlegt, wie es die Landtags-SPD in einem Dringlichkeitsantrag bereits gefordert hat.
Deshalb fordert der Fraktionsvize die Staatsregierung auf, alle legalen Möglichkeiten des Erwerbs von Steuerdaten künftig zu nutzen. Erforderlich sei auch eine nachhaltige Verbesserung des Steuervollzugs in Bayern durch eine Verstärkung der Personalausstattung in der bayerischen Steuerverwaltung insbesondere in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und Umsatzsteuersonderprüfung.
So habe auch der Bayerische Oberste Rechnungshof die Personalsituation in der bayerischen Finanzverwaltung als prekär bezeichnet, da 1903 Stellen in den Finanzämtern nicht besetzt seien.